Externe Klientinnen und Klienten

Es besteht grundsätzlich auch für chronisch psychisch erkrankte Menschen, die nicht in unserer Einrichtung leben, die Möglichkeit, die therapeutische Werkstatt als Tagesstruktur zu nutzen. Als Voraussetzung gilt, dass die Interessentinnen und Interessenten keine Tagesstätte oder Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) besuchen.

Klientinnen und Klienten mit primären Suchterkrankungen oder einer geistigen Behinderung werden nicht bei uns aufgenommen. Körperliche Beeinträchtigungen, die Bewerbern die Nutzung der gegebenen Werkstatträume unmöglich machen, zählen ebenfalls zu den Ausschlusskriterien.

Für die Betreuung fallen Kosten an, die sich an den Sätzen der Sozialhilfeträger orientieren.